Unsere Dienstleistung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst die Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit nach §6 ASiG und DGUV Vorschrift 2, wie z.B.  
   
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Erforderliche Maßnahmen besprechen und Lösungen aufzeigen
  • Erstellung der gesetzlich geforderten Unterlagen und Dokumentationen
  • Anfertigung von Gefährdungsanalysen
  • Flucht- und Rettungswegepläne und
    -kennzeichnung
  • Beratung bei der Beschaffung und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Erstellen einer Unfallstatistik
  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen
  • Hautschutzprogramme
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Kontinuierliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes
  • Gefahrstoffmanagement (z.B. Erstellen von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkatastern)
  • Durchführen von Messungen (Lärm, Licht) etc.